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Sonderabfallprobleme zuSAMmen lösen

Nachweisverfahren

Mit der Entsorgung von Abfällen innerhalb Deutschlands sind neben der Einhaltung der Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auch grundsätzliche Pflichten an die Dokumentation verbunden, die durch die Vorgaben der Nachweisverordnung (NachwV) geregelt werden. Sie gilt unmittelbar nur für gefährliche Abfälle, findet aber seit dem 1. August 2017 auch auf bestimmte ungefährliche Abfälle mit persistenten organischen Schadstoffen (POP), wie etwa HBCD-haltige Abfälle, entsprechende Anwendung (siehe hierzu die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung – POP-Abfall-ÜberwV).

Die NachwV unterscheidet grundsätzlich zwischen der sog. Vorabkontrolle und der sog. Verbleibskontrolle. Darüber hinaus regelt sie, wie die zu führenden Dokumente aufzubewahren sind (Register).

  • Zum Zwecke der sog. Vorabkontrolle ist bereits vor Beginn der eigentlichen Entsorgung von gefährlichen Abfällen bzw. bestimmten ungefährlichen POP-haltigen Abfällen von den beteiligten Akteuren eine Dokumentation über die Art und Menge sowie den vorgesehenen Entsorgungsweg der Abfälle zu erstellen (Entsorgungsnachweise und Sammelentsorgungsnachweise). Die Vorabkontrolle dient als Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung

  • Zum Zwecke der Verbleibskontrolle wird die tatsächlich durchgeführte Entsorgung von den Beteiligten dokumentiert (Begleit- und Übernahmescheine).

  • Bei der Registerführung  werden die Belege nach den Vorgaben der NachwV in einer bestimmten Systematik so abgelegt, dass sie jederzeit den zur Kontrolle Befugten vorgelegt werden können.

Für das Bundesland Rheinland-Pfalz hat die SAM in bestimmten Fällen durch sog. Allgemeinverfügungen Erleichterungen von der Nachweis- und Registerführung vorgesehen (siehe unten).

Einzelheiten zum Thema „Nachweisverfahren“ vermittelt die SAM im Workshop 1 (Rubrik Service/Seminare“).

Weitere Informationen unter www.zks-abfall.de.

Dokumente

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Allgemeinverfügung der SAM zur Nachweisführung für gefährliche Abfälle aus dem Kabel- und Rohrleitungsbau 1.39 MB

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Allgemeinverfügung der SAM zur Nachweisführung bei ungefährlichen HBCD-haltigen Dämmstoffen aus Bau- und Handwerkstätigkeit 1.06 MB

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Allgemeinverfügung der SAM zur Erleichterung beim Führen von Registern 17.74 KB

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Allgemeinverfügung der SAM zur Nachweisführung bei Entsorgung von Problemabfällen aus privaten Haushaltungen 42.50 KB

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Allgemeinverfügung der SAM zur Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen aus Bau- und Handwerkstätigkeit 25.16 KB

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Praxisbeleg zur Allgemeinverfügung für Bau- und Handwerkstätigkeit und HBCD-Abfälle 121 KB

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Antrag auf Betriebsnummer, Stand: 14.06.2022 858.03 KB

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LAGA 27 – Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, Stand: 30.09.2009 1.02 MB

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FAQs 27.48 KB

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Formular EGF, Ergänzendes Formblatt Verfahrensbevollmächtigung 1.49 MB

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Hinweise zur Nutzung des Ergänzenden Formblatts Verfahrensbevollmächtigung, EGF 47.85 KB

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Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV. 1.19 MB

    Ansprechpersonen

    Dirk Lorig

    Abteilungsleiter Vorabkontrolle (VAK)

    Fon: 06131 98298-59

    Fax: 06131 98298-22

    E-Mail:

    dirk.lorig@sam-rlp.de

    Dr. Dirk Maak

    Abteilungsleiter Verbleibskontrolle (VBK)

    Fon: 06131 98298-20

    Fax: 06131 98298-22

    E-Mail:

    dirk.maak@sam-rlp.de