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Was sind Sonderabfälle?

Sonderabfälle sind Abfälle, die der Gesetzgeber wegen ihrer für Mensch oder Umwelt schädlichen Eigenschaften als besonders überwachungsbedürftig ansieht. Dazu gehören z.B. ölhaltige Abfälle, Farb- und Lackschlämme, Leuchtstoffröhren sowie Abfälle aus Problemstoffsammlungen der Gemeinden. Sonderabfälle unterliegen der Andienungspflicht an die SAM.

Was bedeutet Andienungspflicht?

Sonderabfälle, die in Rheinland-Pfalz angefallen sind oder in einer in Rheinland-Pfalz gelegenen Anlage entsorgt werden sollen, müssen der SAM angedient, d.h. gemeldet, werden. Erzeuger bzw. Besitzer von Sonderabfällen dürfen einen Entsorgungsweg nur beschreiten, wenn dieser von der SAM zugewiesen wurde.

Wie geht die SAM bei der Lenkung vor?

Wird eine Zuweisung bei der SAM beantragt, prüft sie, ob der Entsorgungsweg im Einklang mit der Abfallwirtschaftsplanung des Landes Rheinland-Pfalz steht und ob der Entsorger die Abfälle annehmen darf. Dadurch wird Mülltourismus und Ökodumping entgegengewirkt.

Wie überwacht die SAM die tatsächlich beschrittenen Entsorgungswege?

Die SAM kontrolliert den Weg der Abfälle, indem sie die gesetzlich vorgeschriebenen Versanddokumente (Begleitscheine) zentral EDV-unterstützt auswertet. Damit wird das unerkannte Verschwinden von Sonderabfällen erschwert, und es können realistische Sonderabfallbilanzen für Rheinland-Pfalz erstellt werden.

Kann die SAM rechtswidrige Sonderabfallentsorgungen erkennen und verhindern?

Die vollständige Verhinderung von rechtswidrigen Entsorgungen ist nicht möglich. Immerhin müssen pro Jahr ca. 20.000 Bescheide erstellt und ca. 80.000 bis 90.000 Begleitscheine ausgewertet werden. Die bei der Andienung von Sonderabfällen und der Auswertung der Begleitscheine anfallenden Daten lassen sich so detailliert analysieren, dass Umweltstraftäter ein hohes Entdeckungsrisiko eingehen. Dieses wird noch gesteigert, weil die SAM ihre Daten auch den für die Anlagen der Erzeuger und Entsorger zuständigen Überwachungsbehörden zur Verfügung stellt.

Ist die SAM unabhängig?

Die SAM unterliegt bei ihren hoheitlichen Entscheidungen Recht und Gesetz sowie der Fachaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, also nicht den Weisungen privater Gesellschafter. Sie betreibt keine Anlagen und ist auch keine Anlieferverpflichtungen eingegangen.

Ist die SAM zur Geheimhaltung verpflichtet?

Ja. Alle Geschäfts- und Betriebsverhältnisse der Kunden – abgesehen vom innerbehördlichen Datenaustausch – unterliegen den gesetzlichen Geheimhaltungsbestimmungen. Darauf werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich einzeln verpflichtet.

Ist die SAM zu teuer?

Die SAM arbeitet nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Die ihr entstehenden Aufwendungen werden nach dem Verursacherprinzip von den Sonderabfallerzeugern erhoben. Damit fallen die Kosten nicht dem Steuerzahler zur Last. Der regelmäßige SAM-Gebührensatz wurde in mehreren Schritten von 12 % der Entsorgungskosten in 1994 auf derzeit (seit April 2005) 3 % und für mehrstufige Entsorgungsvorgänge jeweils 2 % gesenkt.

Ist die SAM zu langsam?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Entscheidungsfristen werden trotz Beibehaltung der notwendigen Prüftiefe in der Regel weit unterschritten. Abstimmungsprobleme, Rechtsunsicherheiten sowie unzureichende Antragsunterlagen können die Bearbeitungszeiten verlängern.

Macht die SAM alles richtig?

Aufgrund der hohen Anzahl zu bearbeitender Fälle lassen sich Fehler nicht ganz vermeiden. Weil wir das wissen, optimieren wir fortlaufend unsere Tätigkeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten. Hierzu trägt auch das seit 1999 erfolgreich eingeführte Qualitäts- und Umweltmanagementsystem bei.

Kann es die SAM jedem recht machen?

Aufgrund der Komplexität unserer Aufgaben und Handlungsgrundlagen müssen wir auch Entscheidungen treffen, die nicht den Wünschen aller Beteiligten entsprechen. Für die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz und den Erhalt einer intakten Umwelt mit hoher Lebensqualität für die Bürger hat nach unserem Leitbild das öffentliche Interesse an einer geordneten Entsorgung Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen Einzelner.

Warum bemüht sich die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz GmbH um die Vermeidung, Verminderung und Verwertung (VVV) von Abfällen?

Auf den ersten Blick scheint es den wirtschaftlichen Interessen entgegen zu stehen, dass eine rein über Sonderabfallgebühren finanzierte GmbH, wie die SAM, sich um die VVV dieser Abfälle bemüht.
Im Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) heißt es jedoch:
„Der Zentralen Stelle für Sonderabfälle obliegt die Organisation der Sonderabfallentsorgung. [...] Sie informiert und berät Erzeuger von Sonderabfällen mit dem Ziel der Vermeidung und Verwertung von Abfällen."
Diesen Auftrag nimmt die SAM sehr ernst. Daher hat sie schon viele Seminare und Einzelberatungen zur VVV durchgeführt, Broschüren und Informationsschriften herausgegeben und engagiert sich schon seit langer Zeit im Bereich des Produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS).

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