RechtsgrundlagenEuroparecht
Per Mail|Druckansicht

Das europäische Abfallrecht unterscheidet u. a. zwischen Verordnungen und Richtlinien. Europäische Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, Richtlinien müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Folgende Verordnungen sind abfallrechtlich von besonderer Bedeutung:

Daneben gibt es zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung einige ergänzende Regelungen.

Einen Überblick über die wichtigsten europäischen Richtlinien finden Sie hier.

 

Neueste Meldungen
  • Neue Allgemeinverfügung der SAM zur Nachweisführung bei der Entsorgung von Problemabfällen aus privaten Haushaltungen

    Am 17. Oktober 2011 wurde im Staatsanzeiger Nr. 38, Seite 1860, eine neue Allgemeinverfügung der...

    Mehr
  • Nachweisführung bei Entsorgung durch ö.r.E. oder Drittbeauftragte

    Informationen für öffentlich rechtliche Entsorgungsträger und Drittbeauftragte hinsichtlich der...

    Mehr
Archiv
Link-Sammlung
Sie über uns