RechtsgrundlagenEuroparecht
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Das europäische Abfallrecht unterscheidet u. a. zwischen Verordnungen und Richtlinien. Europäische Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, Richtlinien müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Folgende Verordnungen sind abfallrechtlich von besonderer Bedeutung:

Daneben gibt es zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung einige ergänzende Regelungen.

Einen Überblick über die wichtigsten europäischen Richtlinien finden Sie hier.

 

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