Das europäische Abfallrecht unterscheidet u. a. zwischen Verordnungen und Richtlinien. Europäische Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, Richtlinien müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden.
Folgende Verordnungen sind abfallrechtlich von besonderer Bedeutung:
- Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
Daneben gibt es zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung einige ergänzende Regelungen.
Einen Überblick über die wichtigsten europäischen Richtlinien finden Sie hier.




