Notifizierung

Am 12. Juli 2007 wurde die Novelle der EG-Abfallverbringungsverordnung, die bereits vor einem Jahr in Kraft getreten war, zur Anwendung frei gegeben. Die „Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen“ – kurz VVA – ersetzt die seit 1993 geltende EG- Abfallverbringungsverordnung und führt damit zu einer Anpassung an die Entwicklungen des Internationalen Abfallrechts. Damit wurde eine grundlegende Verbesserung der rechtlichen Anforderungen aufgrund der Erfahrungen aus der Anwendung der bisherigen Verbringungsverordnung erreicht. Mit der Novelle der VVA wurde auch das deutsche Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) geändert. Dieses trat am 28.07.2007 in Kraft.

Nachfolgend sind die Unterlagen aufgeführt, die seit dem 12.07.2007 bei der SAM einzureichen sind:

Darüber hinaus können von den zuständigen Behörden in Einzelfällen z.B. folgende Unterlagen verlangt werden:

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Elke Dinges: +49 (0) 61 31/9 82 98-60
Fax: +49 (0) 61 31/9 82 98-61
E-Mail: elke.dinges@sam-rlp.de

Diese Aufstellung kann als Checkliste (PDF, 29KB) hier heruntergeladen werden. Sie liegt auch in englischer Version (PDF, 29KB) vor.

Einen Überblick über die Grundlagen des Notifizierungsverfahrens und die gesetzlichen Hintergründe sowie eine erste Hilfe für das Ausfüllen der Unterlagen erhalten Sie über die SAM-Broschüre zum Notifizierungsverfahren (Notifizierungsbroschüre).

Allgemeine Informationspflichten:
Sofern Sie grenzüberschreitend Abfälle verbringen, die lediglich den allgemeinen Informationspflichten gemäß Artikel 18 VVA unterliegen, muss zwischen der Person, die die Verbringung veranlasst, und dem Empfänger der Abfälle ein Vertrag abgeschlossen werden, der zum Zeitpunkt der Verbringung wirksam ist (vgl. auch Artikel 18 Abs. 2 VVA). Weiterhin ist das Formular nach Artikel 18 vollständig auszufüllen und beim Transport mitzuführen.

Weiter Rechtsgrundlagen und Informationen erhalten Sie nachfolgend: 

SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH | Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34 | D-55130 Mainz | Telefon: +49 (0)6131 / 9 82 98-0 | Telefax: +49 (0)6131 / 9 82 98-22 | E-Mail: info@sam-rlp.de