Sicherheitsleistung nach Artikel 6 der VVA
Diese deckt die Kosten für eine Rücksendung inkl. Verpackungs-, Transport-, Lagerungs- und Beseitigungs-/Verwertungskosten der Abfälle ab. Die Sicherheitsleistung wird in der Regel zugunsten der Versandlandbehörde hinterlegt und kann in Form einer Bankbürgschaft, als Versicherung oder durch ein gesperrtes Konto erfolgen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird von der zuständigen Behörde berechnet.
Sie können Sie mit nachstehender Formel auch selbst berechnen. Dazu müssen Sie nur die entsprechenden Daten in die dafür vorgesehenen Felder eingeben: Berechnung der Sicherheitsleistung (xls, 17KB)




