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Impressum

Anschrift

SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
D-55130 Mainz

Telefon: +49 (0)6131 98298-0
Telefax: +49 (0)6131 98298-22
E-Mail: info(at)sam-rlp.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Dr. Olaf Kropp
Die SAM unterliegt der Fachaufsicht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Mainz
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Wolfgang Eberle
Redaktionelle Verantwortung: Dr. Olaf Kropp

Registergericht: Amtsgericht Mainz
Registernummer: HRB 5147
USt-Nr.: 26/667/0247/2
USt-IdNr.: DE 159012941

Rechtshinweis

Die Informationen auf diesen Internetseiten werden von der SAM ständig geprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können sich aber Angaben zwischenzeitlich verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle Websites, auf die mittels eines Links verwiesen wird. Für den Inhalt der Websites, die mit einer solchen Verlinkung erreicht werden, ist die SAM nicht verantwortlich. Außerdem behält sich die SAM das Recht vor, an den bereitgestellten Informationen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Inhalt und Struktur der Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung durch die SAM. Ausgenommen sind die speziell zum Download gekennzeichneten Texte, vorausgesetzt, die Quelle wird benannt.

Hinweis zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes

Gemäß dem seit 01.01.2015 geltenden Mindestlohngesetz teilen wir mit, dass unser Unternehmen die Vorgaben des Mindestlohngesetzes erfüllt.
Die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH verpflichtet sich, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne zu bezahlen.
Die SAM wird die von ihr beauftragten Nachunternehmen schriftlich darauf hinweisen, dass diese ebenfalls dazu verpflichtet sind, mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne an deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bezahlen.

Für Geschäftspartner der SAM liegt diese Erklärung zum Ausdruck als PDF (217 KB) vor.