Die Angaben in den Listen der Entsorgungsanlagen beruhen auf den uns von den zuständigen Genehmigungsbehörden übersandten Anlagengenehmigungen.
Daher können wir für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen.
Inwieweit die genannten Anlagen tatsächlich für die Entsorgung des betreffenden Abfalls zugelassen sind, ist für jeden Einzelfall mit dem Entsorger bzw. der zuständigen Genehmigungsbehörde zu klären. Entsorgungen dürfen nur unter Durchführung der entsprechenden abfallrechtlichen Nachweisverfahren getätigt werden.




