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Neue Gebührenregelungen für die SAM

Seit dem 1. Juli 2012 gelten neue landesrechtliche Regelungen für die Gebührenerhebung durch die SAM. Ausführliche Informationen dazu wurden im „SAM aktuell 2/2012" und auf dieser Website unter Rechtsgrundlagen/Gebühren veröffentlicht. Für Entsorgungen, die vor dem 1. Juli 2012 durchgeführt wurden, gilt weiter die alte Gebührenregelung (maßgeblich ist das Annahmedatum gemäß Begleitschein). Das entsprechende Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften wurde am 28.06.2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 9/2012 veröffentlicht.

(02.07.2012)

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