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Neue Allgemeinverfügung der SAM zur Nachweisführung bei der Entsorgung von Problemabfällen aus privaten Haushaltungen

Am 17. Oktober 2011 wurde im Staatsanzeiger Nr. 38, Seite 1860, eine neue Allgemeinverfügung der SAM bekannt gemacht.

Die Allgemeinverfügung betrifft die Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushaltungen (sog. „Problemabfälle“) im Rahmen der kommunalen Überlassungspflicht. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden: Einerseits die Abholung von Problemabfällen im Rahmen einer kommunalen Schadstoffsammlung (sog. Holsystem) und andererseits die Anlieferung von Problemabfällen durch einen privaten Haushalt bei einer vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder einem beauftragten Entsorgungsunternehmen betriebenen Entsorgungsanlage, etwa einem Zwischenlager oder einer Deponie (sog. Bringsystem). Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie unter www.sam-rlp.de in der Rubrik „National/Elektr. Nachweisverfahren“ unter „Weitere Informationen“.

(07.11.2011)

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