AktuellesNeueste Meldungen
Per Mail|Druckansicht

Ab November keine Nachbearbeitung mehr

Die SAM stellt die nachträgliche Bearbeitung von noch gültigen Entsorgungsnachweisen in Papierform zum 01.11.2011 endgültig ein. Damit werden auch hier die Vorgaben der Nachweisverordnung (NachwV) 1:1 umgesetzt und ein weiterer Schritt in Richtung des vollständigen Vollzugs der NachwV gegangen.

Bisher hat die SAM im Sinne ihrer Kunden und im Rahmen einer erweiterten Übergangsregelung (siehe Kasten) von der elektronischen Erfassung und Übermittlung eines bereits in Papierform existierenden Nachweises abgesehen. Denn dies bedeutete insbesondere in den Anfangszeiten des eANV zusätzlichen Mehraufwand.

Wandel in der Praxis

Mittlerweile hat sich das elektronische Nachweisverfahren eingespielt, Störungen treten nur noch selten auf, die ZKS arbeitet seit Monaten relativ reibungslos und die Akzeptanz aller Beteiligten hat sich im Verhältnis zur Anfangszeit in 2010 maßgeblich erhöht. Die Anzahl gültiger Papiernachweise, die nicht ins elektronische System übernommen werden, ist erheblich zurückgegangen. Laut Kundenaussagen ist für eine Vielzahl der eANV-Software – auch die der Provider – bei der elektronischen Erstellung von Begleitscheinen entsprechende Prüfmechanismen eingerichtet worden, die es erforderlich machen, noch in Papierform vorliegende Entsorgungsnachweise ins elektronische System zu überführen. Darüber hinaus ist das Erstellen neuer Entsorgungsnachweise in vielen Fällen bereits zur Routine geworden und kann damit einfacher und oft auch schneller erfolgen als noch zu Beginn des eANV-Zeitalters. Außerdem wird die Kommunikation elektronischer Nachweise inzwischen auch als schneller und effektiver angesehen als beim Papierverfahren.

So sieht die Zukunft aus

Sollte ab dem 01.11.2011 auf einen bestehenden Papiernachweis ein Antrag auf Änderung z. B. durch eine Mengenerhöhung beabsichtigt sein, so ist der Entsorgungsnachweis vom Abfallerzeuger elektronisch zu erfassen, zu signieren und die beantragte Änderung über den Entsorger an die SAM weiterzuleiten. In einigen Fällen kann es für die Abfallwirtschaftsbeteiligten sogar sinnvoll sein, anstelle der Änderung eines bestehenden Papiernachweises gleich einen neuen Entsorgungsnachweis zu beantragen, um einen klaren Schnitt zwischen Papier und  Elektronik zu ziehen.

(19.10.2011)

Zurück

Neueste Meldungen
  • Neue Allgemeinverfügung der SAM zur Nachweisführung bei der Entsorgung von Problemabfällen aus privaten Haushaltungen

    Am 17. Oktober 2011 wurde im Staatsanzeiger Nr. 38, Seite 1860, eine neue Allgemeinverfügung der...

    Mehr
  • Nachweisführung bei Entsorgung durch ö.r.E. oder Drittbeauftragte

    Informationen für öffentlich rechtliche Entsorgungsträger und Drittbeauftragte hinsichtlich der...

    Mehr
Archiv
Link-Sammlung
Sie über uns